Verwalter wurde »bestellt«
Gerichtliche Entscheidung nach Wohneigentumsgesetz
Eine Gemeinschaft muss verwaltet werden. Doch problematisch sind die Fälle, in denen keine Einigkeit über die Frage des Verwalters erzielt werden kann. Ist kein Verwalter bestellt und verträgt sich die Wohnungseigentümer nicht, führt dies häufig dazu, dass gar nichts mehr passiert. Und das kann wiederum unangenehme Folgen haben: nicht reparierte Rohrbrüche, leere Heizkessel im Winter.
Um dies zu verhindern, kann auch das zuständige Gericht einen Verwalter bestellen, wenn dies von einem Wohnungseigentümer beantragt wird. Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) verweist auf eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 10. November 2015 (Az. 1 S 308/15).
In der Entscheidu...
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