nd-aktuell.de / 12.10.2016 / Ratgeber / Seite 23

Werden Haftungsregeln gelockert?

Betriebsrente

Die Bundesregierung will nunmehr durch gelockerte Haftungsregelungen für Unternehmen für einen Aufschwung bei Betriebsrenten sorgen. Das Bundesfinanz- und das Bundesarbeitsministerium sollen sich dem Vernehmen nach bereits darauf verständigt haben, dass Unternehmen künftig nicht mehr für die Betriebsrenten einstehen müssen.

Die Verhandlungen darüber zwischen beiden Ministerien zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge seien jedenfalls auf gutem Weg. Bei der Haftungsfrage gebe es einen intensiven Austausch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Vor allem kleine und mittlere Betriebe sehen das geltende Recht als Hindernis. Sie bieten in vielen Fällen keine Betriebsrenten an, weil sie das Haftungsrisiko scheuen.

Das Risiko liegt zwar zunächst bei den Pensionskassen oder Versicherungen, für die es wiederum eigene Sicherungseinrichtungen gibt. Falls alle Stricke reißen, haftet nach bisheriger Regelung allerdings der Arbeitgeber.

Hintergrund der Reformpläne ist, dass die gesetzliche Rente mit immer mehr Neurentnern und sinkendem Rentenniveau in den kommenden Jahren unter Druck ist. So reichen die meisten der 16 Millionen Riester-Verträge und 15 Millionen zugesagten Betriebsrenten nicht aus, um wachsende Rentenlücken zu stopfen.

60 Prozent der Arbeitnehmer haben eine betriebliche Altersversorgung. Geplant ist unter anderem, dass Arbeitgeber betriebliche Altersversorgung anbieten müssen. Arbeitnehmer sollen widersprechen können. dpa/nd