nd-aktuell.de / 11.10.2016 / Brandenburg / Seite 11

Nach Tod eines Obdachlosen: Fünf Jahre Haft

Nach dem gewaltsamen Tod eines obdachlosen Mannes am Hauptbahnhof sind zwei ebenfalls wohnungslose Angeklagte zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Ein 43-Jähriger soll für fünfeinhalb Jahre in Haft. Gegen die 19-jährige Frau verhängte das Landgericht am Montag zwei Jahre und acht Monate Gefängnis. Beide hätten das 50 Jahre alte Opfer mit Wucht getreten. Im Prozess sei aber nicht festgestellt worden, ob ihre Tritte kausal für den Tod des Mannes waren, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Angeklagten wurden der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Geschädigte sei bei der Tat im Februar 2016 über 50 Mal getreten worden, hieß es weiter im Urteil. Offen sei geblieben, ob es Gewalt durch weitere Täter gab. Der Staatsanwalt hatte neun beziehungsweise sieben Jahre Haft beantragt. dpa/nd