Klage gegen Tempo 80 abgewiesen

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Frankfurt (Oder). Ein Autofahrer ist mit seiner Klage gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn A 12 im Landkreis Dahme-Spreewald gescheitert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies die Klage ab, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Gegen den Fahrer war laut Gericht bereits im Juli 2013 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, weil er am Autobahndreieck Spreeau zu schnell gefahren war. Dort ist maximal Tempo 80 erlaubt. Der Kläger hatte die Aufhebung des Tempolimits verlangt. Das Gericht begründete sein Urteil mit einer besonderen Gefahrenlage am Autobahndreieck. Hohe Verkehrsdichte, viele Lastwagen und eine schlechte Einsehbarkeit der Strecke würden die Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigen. Nach Gerichtsangaben kann der Autofahrer noch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berufung gehen. dpa/nd

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