nd-aktuell.de / 22.10.2016 / Politik / Seite 5

Bundestag beschließt Flexi-Rente

Gesetz soll längeres Arbeiten ermöglichen

Berlin. Längeres Arbeiten im Alter soll nach dem Willen der Bundesregierung attraktiver werden. Der Bundestag verabschiedete am Freitag das sogenannte Flexi-Renten-Gesetz. Begleitend soll mit der Neuregelung die Gesundheitsvorsorge verbessert werden. Beschäftigte bekommen mehr Gestaltungsfreiheit beim Übergang vom Beruf in die Rente - etwa durch eine Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrentenbezug. So können auch die Rentenansprüche weiter erhöht werden. Für Arbeitgeber wird die Möglichkeit geschaffen, Fachkräfte im Alter länger an sich zu binden.

Matthias Birkwald (LINKE) kritisierte, für Männer und Frauen etwa in der Metallindustrie oder in der Gebäudereinigung bringe die Flexi-Rente nicht viel. In diesen körperlich anstrengenden Branchen scheide ein Mitarbeiter im Schnitt mit 60 Jahren aus. Für den Ausbau von Prävention und Reha gebe die Koalition der Rentenversicherung zudem nicht ausreichend Geld. Das Flexi-Renten-Gesetz atme »den Geist des Arbeitens bis zum Umfallen«, so Birkwald. Altersarmut werde so jedenfalls nicht entscheidend bekämpft.

Markus Kurth (Grüne) hielt der Koalition vor, für gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte mit der Teilrente nicht genug zu tun. Das Gesetz werde zur Beruhigung des Wirtschaftsflügels der Union verabschiedet, der mit der Rente mit 63 unzufrieden gewesen sei.

Die CDU verteidigte die Flexi-Rente als Paradigmenwechsel. Auch der Koalitionspartner ist zufrieden: Für das Gesetz gebe es eine große positive Resonanz, sagte Dagmar Schmidt (SPD).

Künftig wird die Möglichkeit verbessert, ab dem 63. Lebensjahr Teilzeitarbeit mit Teilrente zu ergänzen. Beide sollen flexibel und individuell kombinierbar sein. Grundsätzlich können zur vorgezogenen Rente ab 63 jährlich 6300 Euro ohne Abzüge hinzuverdient werden. Darüber hinausgehende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch. Bei der Gesundheitsvorsorge solle das Prinzip Prävention vor Reha und Reha vor Rente gestärkt werden - unter anderem mit einem individuellen, berufsbezogenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr. Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will in Kürze ein Gesamtkonzept zur Neuausrichtung der Rente vorlegen. dpa/nd