Kein Markenschutz für »Trauminsel-Reisen«

Bundespatengericht

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Ein Reiseunternehmen, spezialisiert auf Reisen zu den Seychellen, auf die Malediven oder Madagaskar, ließ beim Deutschen Patent- und Markenamt die Marke »Trauminsel-Reisen« schützen: in dunkelblauem, zweizeiligem Schriftzug. Gekrönt von goldener Palmenkrone überragte das »i« in Insel die anderen Großbuchstaben.

Ein Konkurrent beantragte, die Marke zu löschen, weil sie aus »schutzunfähigen Angaben« bestehe. Dem widersprach die Markenbehörde: Die Marke sei wegen des Bildmotivs - stilisierte Palme mit schrägem, blauem Stamm und der Palmenkrone als »i-Tüpfelchen« - sehr einprägsam. Das Publikum sei bei Reisedienstleistungen an solche Begriffskombinationen gewöhnt (zum Beispiel »Traumwelt Reisen«, »Paradies Reisen«). Daher könne es »Trauminsel-Reisen« als Hinweis auf ein...


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