nd-aktuell.de / 02.11.2016 / Ratgeber / Seite 25

Das Verbrennen ist verboten

Gartenabfälle in Potsdam

Das Verbrennen von Gartenabfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das gilt auch für das Abbrennen von Garten- und Strauchmaterial in genehmigungsfreien Lagerfeuern bis einen Meter Höhe.

Wohin nun mit dem Abfall, wenn man keine Biotonne hat? Die einfache Antwort: Auf den Komposthaufen oder zur Kompostanlage der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) in Nedlitz, Lerchensteig 25 b, bzw. zum Recycling- und Kompostbetrieb, Drewitzer Straße.

Gartenabfälle können gut kompostiert werden. Wer nicht die Möglichkeit dazu hat, kann den Grünabfall bei den dafür vorgesehenen Stellen entsorgen oder kann die roten 100-Liter-Laubsäcke in den Kundenzentren des Verkehrsbetriebes beziehungsweise auf den STEP-Wertstoffhöfen für 3,57 Euro pro Stück erwerben. Danach die Telefonnummer 0331 / 6617166 der STEP anrufen. Die Säcke werden zu einem vereinbarten Termin abgeholt. Das Abholen der Säcke ist im Kaufpreis bereits enthalten.

Eine Ausnahme bildet krankes und auch von Schädlingen befallenes Holz aus dem Garten- und Landschaftsbau, welches aufgrund seiner Beschaffenheit nicht verwertet werden kann. Hierfür können Ausnahmegenehmigungen beim Bereich Umwelt und Natur der Landeshauptstadt Potsdam beantragt werden. Informationen zur Kompostierung und Entsorgung von Gartenabfällen erhalten Sie auf der Homepage der Stadtwerke Potsdam (www.swp-potsdam.de[1]) oder der Landeshauptstadt (www.potsdam.de[2]). nd

Links:

  1. http://www.swp-potsdam.de
  2. http://www.potsdam.de