nd-aktuell.de / 02.11.2016 / Ratgeber / Seite 22

Pflegebedürftige sollen im November Einstufung erfahren

Pflegestufen werden in Pflegegrade umgewandelt

Pflegebedürftige in deutschen Heimen sollen im November 20176 von ihren Versicherungen erfahren, in welchen Pflegegrad sie nach der Pflegereform eingestuft werden. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, könnten zu diesem nach dem aktuellen Stand die Informationen zu diesem Zeitpunkt herausgeschickt werden.

Mit der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei man auf einem guten Weg, hieß seitens des Bundesgesundheitsministeriums. Zum 1. Januar 2017 werden die bisherigen drei Pflegestufen abgeschafft und fünf neue Pflegegrade eingeführt, vor allem um Menschen mit Demenz künftig besser zu berücksichtigen.

Das zuständige Bundesministerium rechnet nach eigenen Angaben damit, dass alle Gutachter, die bis dahin auf das neue System umgeschult sein müssen, bis zum Jahreswechsel darauf vorbereitet sind.

Derzeit laufen zudem noch in den Ländern die Verhandlungen unter anderem über Personalschlüssel. Das Gesundheitsministerium geht nach den vorliegenden Vereinbarungen davon aus, dass Vergütungsvorschläge verhandelt werden, die durchschnittlich zwei Vollzeitstellen je Pflegeeinrichtung ermöglichen.

Lücke im Pflegestärkungsgesetz soll umgehend geschlossen werden

Aus dem Ministerium hieß es zudem, man wolle in jedem Fall die unlängst bekanntgewordene Lücke im betreffenden Pflegestärkungsgesetz schließen, wegen der vielen Pflegebedürftigen der Verlust des Heimplatzes droht. Im Gesetz fehle eine Regelung, die für Heimbewohner der Pflegestufe 0, die zum Jahreswechsel in den Pflegegrad 1 eingestuft werden, die Finanzierung der Heimkosten durch den Sozialhilfeträger sicherstellt, warnte in der letzten Woche der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Es geht um Menschen, die einen geringen Pflegebedarf haben, aber trotzdem nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben können.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste schätzt, dass bis zu 80 000 Menschen betroffen sein könnten. Das Ministerium geht dagegen von 12 000 bis 14 500 Fällen aus, sieht aber dennoch das Problem.

Gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium werde man dafür sorgen, so das Ministerium, dass es für die betreffenden Fälle eine Lösung gibt. Wenn notwendig, würden Änderungen am Gesetz im parlamentarischen Verfahren erfolgen. epd/nd