Ungeschützter Schutz
Jörg Meyer über die neue Arbeitsstättenverordnung
Bald tritt die jüngst verabschiedete neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft. Was ändert sich? Heimarbeitsplätze sollen den gleichen Schutzbestimmungen unterliegen wie der Arbeitsplatz in Büro oder Dienststelle; es muss ausreichend Tageslicht in Arbeits- und Sozialräume einfallen; die Beschäftigten sollen besser über Gefahren - und wie man ihnen im Notfall über Fluchtwege und Notausgänge entkommt - informiert werden. Und nicht zuletzt werden psychische Belastungen endlich Bestandteil der Arbeitsstättenverordnung. Aber: Für existierende Arbeitsplätze besteht ein Bestandsschutz, und davon, wie das neue Regelwerk umgesetzt werden soll, war in den Berichten nichts zu lesen.
Die neue Verordnung war überfällig, das Ergebnis ist enttäuschend, wenn man das auf der Homepage des Bundesarbeitsministeriums beschriebene Ziel, »Arbeitsabläufe menschengerecht zu ges...
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