nd-aktuell.de / 07.11.2016 / Brandenburg / Seite 12

Anklage wegen Verkaufs von Militärflächen

Potsdam. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat nach Vorwürfen um den Verkauf ehemaliger Militärflächen unter anderem gegen den ehemaligen Chef der Brandenburgischen Boden Gesellschaft (BBG) Anklage erhoben. Eine Sprecherin der Justizbehörde bestätigte am Sonnabend einen Bericht der »Potsdamer Neuesten Nachrichten« (PNN). Mit ihm zusammen sollen sich fünf weitere Personen wegen Untreue verantworten.

Hintergrund ist der Verkauf von landeseigenen Grundstücken. Sie sollen weit unter Verkehrswert veräußert worden sein. So berichtete der Sender rbb 2013 von einem Weiterverkauf des Oranienburger Flugplatzes an einen Lebensmittelkonzern für 5,6 Millionen Euro. Das Land hatte hierfür zuvor nur 205 000 Euro bekommen, hieß es. Auch eine Kaserne in Bad Saarow soll mit 42 000 Euro weit unter Wert verkauft worden sein, schreibt die »PNN«. Ein Gutachten bescheinigte dem Areal Ende der 1990er Jahre schon einen Wert von rund 1,5 Millionen.

Mit den Vorgängen beschäftigte sich von 2010 bis 2014 ein Untersuchungsausschuss des Landtags. SPD, LINKE und FDP stützten den Abschlussbericht. Demnach sei es in keinem untersuchten Fall zu einem Regelverstoß gekommen. CDU und Grüne sahen dagegen klare Regelverstöße und gaben ein Sondervotum ab.

»Als Obmann der CDU-Fraktion im Krampnitz-Untersuchungsausschuss habe ich immer gesagt, dass ein Millionenschaden beim dubiosen Verkauf der Grundstücke für den Steuerzahler entstanden ist«, erklärte der CDU-Abgeordnete Dierk Homeyer.

»Die Arbeit des U-Ausschusses wirkt mit Zeitverzögerung. Damit ist das ewige Mantra, es sei kein Schaden für das Land entstanden, vom Tisch«, sagte der Grünen-Fraktionschef Axel Vogel. Er fügte hinzu: »Ich begrüße ausdrücklich, dass die Staatsanwaltschaft am Ball geblieben ist.«

SPD-Fraktionschef Mike Bischoff erklärte: »Wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind und es Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gibt, ist es absolut richtig und konsequent, alles gerichtlich zu überprüfen.« dpa/nd