nd-aktuell.de / 09.11.2016 / Ratgeber / Seite 22

Übergang in die Rente wird künftig flexibler gestaltet

Flexi-Rente

Mehr als die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen ist erwerbstätig. Nun sollen mehr Menschen zum Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze motiviert werden. Um Ältere möglichst lange im Erwerbsleben zu halten, soll der Übergang in den Ruhestand flexibler werden. Mit der Neuregelung wird eine neue Teilrente geschaffen.

Was ist der Kern der neu eingeführten Flexi-Rente?

Die Hindernisse für eine vorgezogene Teilrente sollen kleiner werden. Gleichzeitiges Weiterarbeiten in Teilzeit soll sich stärker rechnen. Wenn man mehr als 450 Euro hinzuverdient, greifen heute für jeden individuell berechnete, feste Hinzuverdienstgrenzen. Je nach Höhe sinkt die Teilrente dann auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Vollrente. Künftig sollen die festen Grenzen wegfallen. Wird eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Jahr überschritten, werden 40 Prozent des Betrages darüber von der Rente abgezogen.

Was macht das aus?

Bei einem Hinzuverdienst von beispielsweise 18 000 Euro pro Jahr werden laut Entwurf 390 Euro pro Monat von der Rente abgezogen: Der die 6300-Euro-Grenze (14 mal 450 Euro) im Jahr übersteigende Betrag liegt bei 11 700 Euro, pro Monat sind dies 975 Euro - davon werden 40 Prozent abgezogen. Läge die Vollrente bei monatlich 1200 Euro, käme man auf eine Teilrente von 810 Euro.

Die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Jahr, bis zu der keine Anrechnung auf die Rente erfolgt, soll zwar bestehen bleiben. Die Summe soll aber künftig anders als bisher jährlich verrechnet werden können. Was über dem jährlichen Freibetrag liegt, soll zu 40 Prozent mit der Rente verrechnet werden.

Was ist noch alles ab dem nächsten Jahr geplant?

Das Weiterarbeiten nach Erreichen des Rentenalters soll dadurch attraktiver werden, dass die von den Arbeitgebern abgeführten Beiträge höhere Rentenansprüche der Beschäftigten bewirken sollen - wenn diese auch Beiträge zahlen. Bislang sind Arbeitnehmer jenseits der Regelaltersgrenze beitragsfrei gestellt. Zudem sollen Arbeitgeber für Rentner fünf Jahre lang keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. AFP/nd