nd-aktuell.de / 16.11.2016 / Ratgeber / Seite 21

Wie können Bausparer Geld zurückfordern?

Bundesgerichtshof kippt Darlehensgebühren für Bausparer

Wie funktioniert Bausparen?

Bausparen ist eine Kombination aus Geld ansparen und Geld leihen. Der Kunde verpflichtet sich, einen Teil der Bausparsumme über die Jahre selbst einzuzahlen. Die Differenz kann er nach einer bestimmten Zeit als Darlehen in Anspruch nehmen, sobald der Vertrag »zuteilungsreif« ist. Der Kredit kann vorzeitig ohne Extrakosten zurückgezahlt werden.

Wie verbreitet ist Bausparen?

Nach Stand 2015 gab es insgesamt 30 Millionen Bausparverträge in Deutschland. Allein im vergangenen Jahr wurden 2,7 Millionen neue Verträge abgeschlossen.

Worum ging es vor dem BGH?

Um eine Klage von Verbraucherschützern gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall wegen einer Darlehensgebühr. Solche Gebühren gibt es vor allem in älteren Tarifen. Sie werden fällig, wenn der Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen möchte. In dem Fall war eine Gebühr in Höhe von zwei Prozent der Darlehenssumme vorgesehen. Nicht zu verwechseln ist die Darlehensgebühr mit der Abschlussgebühr, die üblicherweise für Neu-Bausparer anfällt. Diese Gebühr hat der BGH 2010 bestätigt.

Was besagt das BGH-Urteil?

Der BGH sieht die Bausparer unangemessen benachteiligt und erklärte die Klausel für unwirksam. Das bedeutet nunmehr: Wer die Gebühr in seinem Vertrag stehen hat, muss nicht mehr zahlen - und wer schon gezahlt hat, bekommt das Geld im besten Fall von der Bausparkasse zurück. Allerdings verjähren solche Ansprüche nach einiger Zeit, frühestens nach drei Jahren. Auf der sicheren Seite sind alle Bausparer, die ihr Darlehen 2013 oder später beantragt haben. Wie es sich bei Altverträgen verhält, muss der BGH zum späteren Zeitpunkt klären.

Was müssen Kreditnehmer nach diesem Urteil jetzt tun?

Wer einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, sollte nachschauen, ob die Bausparkasse neben Zinsen und der zulässigen Abschlussgebühr noch zusätzlich eine Darlehensgebühr erhoben hat. Wichtig ist der Auszahlungstermin hinsichtlich der Verjährungsfrist. Für den Anspruch auf Rückforderung gilt zumindest die sogenannte kleine, dreijährige Verjährungsfrist. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt. Dies bedeutet, dass alle Darlehensgebühren, die ab 1. Januar 2014 gezahlt wurden, noch bis Jahresende zurückverlangt werden können.

Gehen Verbraucher mit zuvor ausbezahlen Bausparkrediten leer aus?

Nicht unbedingt. Der BGH hat mit Urteil vom Oktober 2014 mit Blick auf unzulässige Gebühren für Verbraucherkredite eine zehnjährige Verjährungsfrist zugrunde gelegt. Diese große Frist gilt für Fälle, wo die Rechtslage unsicher war oder zuvor die höchstrichterliche Rechtsprechung Rückzahlungsansprüche verwehrt hatte. Ob das auch für Darlehensgebühren gilt, ist noch offen.

Was muss ich tun, um die Gebühren von meiner Bausparkassen zurückzufordern?

Zunächst mit einem Musterbrief von Verbraucherzentralen. Verbraucher, die sich entscheiden, einen Anwalt zu beauftragen, müssen bedenken, dass sie ihn auch selbst bezahlen müssen. Agenturen/nd

Weitere Informationen über die Folgen des aktuellen BGH-Urteils siehe Seite 7.