Platzverweise für Journalisten bei Nazi-Konzert unrechtmäßig

Beamte hatten beim Rechtsrock-Open Air »Eichsfeldtag« mehrere Redakteure rausgeschmissen / Anwalt: »Fragwürdiges Verständnis von Medienarbeit«

Göttingen. Die Platzverweise gegen vier Journalisten beim Rechtsrock-Open Air »Eichsfeldtag« im Mai 2016 in Leinefelde waren unrechtmäßig. Das habe die Landespolizeidirektion (LPD) per Schreiben vom 28. Oktober eingeräumt, teilte der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam am Mittwoch mit. Er war nach seinen Angaben von einem der Medienvertreter, darunter auch die Journalistin Andrea Röpke, mit der juristischen Vertretung beauftragt worden. Röpke hat unter anderem als Beobachterin des NSU-Prozesses Bekanntheit erlangt.

In dem Schreiben erkenne die Landespolizeidirektion an, »dass die Voraussetzungen für den Erlass des streitgegenständlichen Platzverweises nicht vorgelegen haben«. Zudem übernehme die Behörde die Verfahrenskosten.

Die Polizei hatte am 28. Mai 2016 den vier Journalisten Platzverweise erteilt, als sie von einem Erdwall hinter dem Ort des Rechtsrock-Open Airs aus das Geschehen dokumentierten. Angeblich hätten sie »durch ...


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