nd-aktuell.de / 23.11.2016 / Ratgeber / Seite 28

Parkhallenbesitzer muss zahlen

Nachdem ein geparktes Auto durch den herabfallenden Putz an Motorhaube und Kotflügel beschädigt worden war, forderte der Pkw-Besitzer 740 Euro Schadenersatz. Dies lehnte der Parkhallenbetreiber aus Langenhagen bei Hannover mit der Begründung ab, er sei für die Wand des Nachbargebäudes nicht verantwortlich.

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 25. Oktober 2016 (Az. 565 C 11773/15) wurde der Betreiber der Parkhalle zur Zahlung von 972,80 Euro an den geschädigten Autobesitzer verurteilt. Der Betreiber eines kostenpflichtigen Parkplatzes hafte unabhängig vom Verschulden für Schäden, die an abgestellten Fahrzeugen entstehen. Hinzu kommen nach einer Reparatur des Schadens noch die Mehrwertsteuer und die Kosten für einen Mietwagen über zwei Tage. dpa/nd

Alkoholiker verliert Führerschein - ohne gefahren zu sein

Ein alkoholabhängiger Autofahrer kann seinen Führerschein auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Vorausgesetzt ist, dass dem Betroffenen ein Alkoholproblem nachgewiesen werden kann.

Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 28. September 2016 (Az. 1 L 784/16.NW) hervor.

Dem Urteil liegt ein Vorfall zugrunde, bei dem die Polizei einen Mann mit 2,37 Promille Alkohol im Blut in seinem Haus fand und ihm nach einem ärztlichen Gutachten den Führerschein entzog. Dieser wandte sich daraufhin mit einem Eilantrag an das Gericht. Zuvor hatte der Alkoholiker, bei dem die Krankheit schon seit drei Jahren bekannt ist, laut Gericht eine Woche lang täglich einen halben Liter Wodka getrunken und nichts gegessen. dpa/nd