nd-aktuell.de / 22.11.2016 / Politik

CDU-Kommission für teilweises Verschleierungsverbot

Annahme von Vorstößen aus der Partei gegen das Tragen von Burka und Nikab im öffentlichen Raum empfohlen / Entscheidung auf Parteitag im Dezember

Berlin. Die CDU könnte bei ihrem bevorstehenden Bundesparteitag ein von der CSU gewünschtes teilweises Verbot der Vollverschleierung in Deutschland unterstützen. Die CDU-Antragskommission empfiehlt die Annahme von Vorstößen aus der Partei gegen das Tragen von Burka und Nikab im öffentlichen Raum - gemeint sind etwa der öffentliche Dienst, Kitas, Schulen, Gerichte, Meldeämter, Passkontrollen, Demonstrationen und der Straßenverkehr. Das geht aus dem von den Christdemokraten veröffentlichten Antragsbuch für den Parteitag am 6./7. Dezember in Essen hervor. Vollverschleierungen passten nicht zu Deutschland und seiner freiheitlichen Kultur, heißt es darin. Auch in ihrem Leitantrag plädiert die CDU-Spitze für die Ablehnung der Vollverschleierung. Dort steht: »Wir wollen sie unter Ausschöpfung des rechtlich Möglichen (...) verbieten.«

Die Innenminister der Union aus Bund und Ländern hatten sich bereits für ein Verbot von Vollschleiern in den genannten Einrichtungen stark gemacht. Die Forderungen der CDU-Minister aus Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nach einem kompletten Verbot der Burka lehnte aber vor allem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ab. Schon beim CDU-Parteitag 2014 in Köln hatte er gesagt: »Wir können nicht alles, was wir für falsch halten, verbieten.« Bei Freiheitseinschränkungen komme es immer auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Er sah juristische Hürden bei der Durchsetzung eines Verbots.

Bayern hatte im September mit baden-württembergischer Unterstützung in den Bundesrat die Forderung nach einem Burka-Verbot in Gerichten eingebracht. SPD, Linkspartei und Grüne lehnen das Verbot ab. Eine Mehrheit der Deutschen hat in Umfragen bereits dafür plädiert, muslimischen Frauen das Tragen von Vollschleiern wie Burka oder Nikab zumindest teilweise in der Öffentlichkeit zu untersagen. dpa/nd