Rätselhafte Millionen

Ansprüche im Streit um Klostergelder abgewiesen

  • Lesedauer: 1 Min.

Stuttgart. In einem jahrelangen Rechtsstreit um rätselhafte Kloster-Millionen hat das Oberlandesgericht Stuttgart Klagen auf Herausgabe eines Teils der Summe abgewiesen. Die Kläger hätten auch in diesem Berufungsverfahren ihre vermeintlichen Ansprüche auf gut eine Million Euro nicht ausreichend belegen können, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. So hatte auch schon das Landgericht Ellwangen entschieden.

Ein Abt des Benediktiner-Klosters Neresheim (Baden-Württemberg) hatte insgesamt vier Millionen Euro heimlich auf einem Wertpapier- und einem Spendenkonto gebunkert. Nach seinem Tod 2013 wurden die Unterlagen dazu in einem alten Sekretär gefunden. Das Wissen über die Herkunft nahm der Mönch mit ins Grab. Die Benediktiner haben nach eigenen Angaben den Zufallsfund bisher nicht angerührt. Erst sollten alle möglichen Ansprüche geklärt sein. Dies sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, betonte der Richter. Zunächst bleibe das Geld beim Kloster. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal