Befangenheitsanträge im Nauen-Prozess

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Potsdam. Im Prozess um den Brandanschlag von Nauen (Havelland) haben zwei Verteidiger die gesamte 1. Strafkammer als befangen abgelehnt. Der Verteidiger des NPD-Politikers Maik Schneider begründete seinen Antrag damit, dass die Kammer den Prozess am Dienstag fortsetzte, ohne zuvor über Befangenheitsanträge gegen einen Schöffen zu entscheiden. Damit sei das Vertrauen seines Mandanten in die Unvoreingenommenheit des Gerichts »zutiefst erschüttert«, sagte der Anwalt. Der Schöffe hatte am ersten Prozesstag die Glaubwürdigkeit Schneiders in Zweifel gezogen. Trotz der Anträge ordnete der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter die Fortsetzung der Hauptverhandlung an. Über die Befangenheitsanträge solle bis zum nächsten Prozesstag am Donnerstag kommender Woche entschieden werden. dpa/nd

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