nd-aktuell.de / 06.12.2016 / Politik / Seite 5

Die Stadt der Weltjustiz

Internationale Institutionen in Den Haag

In Den Haag bemüht sich nicht nur der Internationale Strafgerichtshof um Gerechtigkeit. Vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal begannen am Montag die Schlussplädoyers im Fall des früheren bosnisch-serbischen Armeechefs Ratko Mladic. Der 74-Jährige ist vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bosnienkrieg (1992 bis 1995) angeklagt. Auch der hat seinen Sitz in der niederländischen Parlaments- und Regierungsstadt. Mladic wird vor allem Verantwortung für das Massaker von Srebrenica zur Last gelegt, bei dem im Juli 1995 rund 8000 muslimische Jungen und Männer ermordet worden sind.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und im Haager Friedenspalast zu Hause. Seine Funktionsweise und Zuständigkeit sind in der UN-Charta geregelt, deren Bestandteil das IGH-Statut ist. Parteien vor dem Gerichtshof können nur die Vertragsstaaten - alle UN-Mitgliedsländer und Staaten, die das Statut ratifiziert haben - sein, jedoch keine internationalen Organisationen oder andere Völkerrechtssubjekte. Das Gericht kann in Streitfällen - wie zwischen Tunesien und Libyen zur Abgrenzung des Festlandsockels zwischen ihnen - nur dann entscheiden, wenn die beteiligten Parteien seine Zuständigkeit anerkannt haben.

Der Ständige Schiedshof basiert auf den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 und wurde zur friedlichen Beilegung internationaler Konflikte eingerichtet. Diese Schiedsinstanz in Den Haag ist eine administrative Einrichtung ohne unmittelbare Entscheidungsbefugnis und kein internationales Gericht im eigentlichen Sinne. Sie bietet den Parteien nur die Strukturen, um eine Streitigkeit durch ein Schiedsgericht beizulegen. nd