Der Gesetzgeber wollte so Scheinanmeldungen verhindern. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) und macht auf eine seit 1. November 2016 geltende Änderung aufmerksam:
Vermieter müssen nunmehr den Auszug eines Mieters nicht mehr melden. Alles andere bleibt wie es war: Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen sowohl Vermieter als auch Mieter den Einzug anzeigen. Dazu muss der Vermieter dem Mieter eine Bestätigung übergeben, die dieser wiederum bei der Meldebehörde abgibt.
Das kann eng werden für die Mieter, wenn sich der Vermieter die vollen zwei Wochen Zeit lässt, um dem Mieter die Bescheinigung zu überreichen. Der Mieter gerät dann zeitlich in Verzug, was ihn als Ordnungswidrigkeit theoretisch bis zu 1000 Euro Bußgeld kosten kann.
Damit die Fristen gewahrt werden und auch das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter nicht gleich am Anfang leidet, rät der VPB zu Pragmatismus: Vermieter sollten die Meldebescheinigung bereits bei der Wohnungs- und Schlüsselübergabe aushändigen. Dann liegt es am Mieter, ob er den Termin einhalten kann.
Formulare gibt es gedruckt oder auch online bei der Meldebehörde. VPB/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1035153.einzugsbestaetigungen.html