Karlsruhe. Mieter müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf die Wohnung kündigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch seine bisherige Rechtsprechung, die das Landgericht München in einem Streitfall infrage gestellt hatte. Das Urteil stellt Mieter sogar schlechter: Bisher wurde eine Eigenbedarfskündigung unwirksam, wenn der Vermieter nicht eine freie Wohnung im selben Haus als Ersatz anbietet. Künftig hat der Mieter höchstens Anspruch auf Schadenersatz, etwa für die Umzugskosten. Das Landgericht muss den Fall nun neu verhandeln. dpa/nd
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