Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe nach SGB XII (Nichterwerbsfähige, Menschen mit Behinderungen, Bezieher von Grundsicherung im Alter). Auch für Asylbewerber ändern sich die Leistungen.
Dabei werden die Hartz-IV-Sätze geringfügig angehoben. Zuletzt waren die Sätze im Januar 2016 erhöht worden.
Nunmehr erhalten ab 1. Januar 2017 Sozialhilfeempfänger monatlich zwischen 3 und 21 Euro mehr. Wie sich die Höhe der Grundsicherung für die Regelbedarfsstufen von 2016 zu 2017 verändert, zeigt die folgende Übersicht:
Bezieher / Regelbedarfsstufe
Die Übersicht zeigt, dass am stärksten die Regelleistungen für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren steigen. Statt bisher 270 Euro bekommen die unter 14-Jährigen 291 Euro pro Monat. Dem Plus liegen neue Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes zugrunde.
Neu ist auch: Künftig erhalten nichterwerbsfähige oder behinderte erwachsene Sozialhilfeempfänger 100 statt 80 Prozent der Grundsicherung. Wenn sie zum Beispiel noch mit den Eltern oder auch in einer Wohngemeinschaft leben, gehören sie zur Regelbedarfsstufe 1.
Zudem können erwachsene Sozialhilfeempfänger künftig leichter ihre Kosten für Unterkunft und Heizung geltend machen, wenn sie im Haushalt der Eltern leben. Auch dies ist eine wesentliche Verbesserung für erwachsene Menschen mit Behinderungen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1036861.nur-geringfuegig-hoehere-regelsaetze.html