nd-aktuell.de / 01.01.2017 / Politik / Seite 5

Sachsen hat keine Lust auf NS-Gedenken

Im Streit um die Erinnerungspolitik zieht NS-Opferverband Konsequenzen und verlässt Ausstellungsprojekt

Hendrik Lasch

Torgau. Ludwig Baumann ist 95 Jahre alt. Die meisten Mitglieder in der von ihm geleiteten Bundesvereinigung Opfer der Wehrmachtsjustiz sind kaum jünger. Kürzlich hat Baumann deshalb einen traurigen Satz geäußert. Mit Blick auf Torgau, das als Zentrum der Militärjustiz im NS-Staat gilt, sagte er, es sei »nicht zu erwarten, dass auch nur eins der Opfer« eine angemessene Würdigung »an diesem zentralen Ort der Verfolgung erleben wird«.

Es ist eine ernüchternde Feststellung – und Konsequenz aus einem bereits Jahre währenden Streit um die 2004 eröffnete Ausstellung »Spuren des Unrechts« im Torgauer Schloss Hartenfels, der kürzlich in einen Eklat mündete: Anfang Dezember kündigte die Bundesvereinigung ihre Mitarbeit an der geplanter Überarbeitung der Schau auf. Zugleich warf sie der für den Gedenkort zuständigen Stiftung Sächsische Gedenkstätten und der Landesregierung »erinnerungspolitisches Versagen« vor.

Eigentlich müsste der Opferverband einer der maßgeblichen Beteiligten bei der Neugestaltung der Ausstellung sein. Dort soll, so haben es 1999 Bund und Freistaat in einer Vereinbarung zur Finanzierung von Gedenkstätten vertraglich festgelegt, der »Schwerpunkt« auf die Erinnerung an die Opfer der NS-Militärjustiz gelegt werden. Deren Gerichte hatten rund 50 000 Todesurteile gefällt, von denen etwa 20 000 vollstreckt wurden. In Torgau befand sich mit Fort Zinna das größte Wehrmachtsgefängnis; ab August 1943 hatte hier auch das Reichskriegsgericht seinen Sitz.

In der Ausstellung im Schloss wird dieser Teil der Torgauer Geschichte anhand vieler Bilder und Dokumente zwar dargestellt – aber mit Lücken: Unrühmliche Kapitel wie die fortgesetzte Diskriminierung der angeblichen »Deserteure« und »Wehrkraftzersetzer« in der Bundesrepublik kommen gar nicht zur Sprache. Viel schwerer wiegt aber, dass jeweils ebenso viel Platz zwei Abschnitte zu sowjetischen Speziallagern und zum DDR-Strafvollzug in Torgau einnehmen. Die drei Ausstellungsteile gehen nahtlos ineinander über; eine formale Abgrenzung fehle ebenso wie eine Gewichtung, moniert die Bundesvereinigung seit Jahren. Alle Perioden würden gleichermaßen als Ausdruck von »Unrecht« dargestellt.

In der Torgauer Schau sieht der Opferverband denn auch den Inbegriff eines »sächsischen Sonderwegs in der Erinnerungspolitik«, der nicht genug zwischen NS-Verbrechen und späterem Unrecht differenziere. Dieser Vorwurf hatte 2004 zu einem beispiellosen Eklat geführt: Unter Protest stellten etliche NS-Opferverbände ihre Mitarbeit in den Gremien der sächsischen Gedenkstättenstiftung ein. Damals entzündete sich der Streit an Formulierungen im Gedenkstättengesetz des Freistaats. Erst 2012 wurde es überarbeitet; es enthält nun klarer differenzierende Formulierungen und sieht außerdem getrennte Gremien für die Zeit vor und nach 1945 vor. Die NS-Opfergruppen nahmen ihre Mitarbeit wieder auf.

In der alltäglichen Arbeit der Stiftung aber hält die Schieflage offenkundig an. So offenbarte die Anfrage einer Grünenpolitikerin im Landtag, dass zwischen 2013 und 2015 nur 15 Prozent der Projektmittel, die von der Stiftung ausgereicht wurden, an Gedenkorte für die NS-Zeit gingen, aber 85 Prozent an solche zur Zeit ab 1945. Und auch ein Vergleich zwischen den Gedenkorten Torgau und Bautzen offenbart die Unwucht. Beide waren in der Vereinbarung zwischen Bund und Land von 1999 erwähnt. In Bautzen sollte demnach der Schwerpunkt auf die Zeit nach 1945 gelegt werden– was auch eindrücklich geschah: Eine Ausstellung zur Rolle des Gefängnisses in der NS-Zeit fehlte bisher gänzlich; sie soll 2017 eröffnen. Dagegen wird die Vereinbarung mit dem Bund in Torgau beharrlich missachtet.

Immerhin schien das Drängen der Bundesvereinigung zuletzt zu fruchten. Bereits 2011 hatten sich alle Beteiligten geeinigt, dass die Schau in Torgau überarbeitet werden solle. Zur Diskussion stehen zwei Varianten, die zwischen 400 000 und 600 000 Euro kosten würden. Das Geld hatte der Freistaat freilich zunächst nicht übrig – auch, weil gleichzeitig 700 000 Euro in einen Gedenkort auf dem Kaßberg in Chemnitz gesteckt werden sollten, der an den Freikauf von Häftlingen aus der DDR erinnerte.

Im Frühjahr 2015 ging es in Torgau doch voran: Bei einem Workshop einigte man sich auf ein Eckpunktepapier, in dem klar von einer »Schwerpunktsetzung auf Torgau als Zentrale der NS-Militärjustiz« die Rede ist, sowie einen Zeitplan. Er sah vor, dass für die Überarbeitung der Ausstellung bis Herbst 2016 ein Antrag auf Bundesförderung gestellt sowie die Kofinanzierung des Landes sichergestellt wird.

Das aber ist offenkundig nicht geschehen: Im sächsischen Doppeletat für 2017 / 18 ist nach Angaben des Opferverbands kein entsprechendes Geld eingeplant. Man rechne nun damit, dass dieses erst 2019 bereit steht; die Neugestaltung könnte frühestens 2020 beginnen. Das sei eine »skandalöse Haltung gegenüber den Opfern der NS-Militärjustiz«, von denen kaum einer die neue Ausstellung noch sehen dürfte, klagt deren Verband.

Warum die Finanzierung nicht gesichert wurde, ist offen; eine kurz vor Weihnachten gestellte Anfrage an die Gedenkstättenstiftung ist bisher unbeantwortet. Dem Vernehmen nach geht es allerdings nicht nur um Geld. Bei einem Workshop Anfang Dezember soll es auch harsche Kritik von Verbänden der Opfer nach 1945 am Konzept für die überarbeitete Schau gegeben haben. »Die inhaltliche Auseinandersetzung fängt von vorn an«, kommentiert Rolf Surmann, der für die Bundesvereinigung im Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung sitzt.

Das für die Gedenkstätten zuständige Wissenschaftsministerium wollte deren Rückzug zunächst nicht kommentieren. Der LINKE-Abgeordnete Franz Sodann mahnte, die »düstere Prophezeiung« des Verbands, wonach keines der Opfer die überarbeitete Ausstellung erleben werde, dürfe sich »nicht bewahrheiten«.