Erfurt. Ein Gutachten im Auftrag der rot-rot-grünen Thüringer Landesregierung soll rechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens zur Gebietsreform unterstützen. Das Gutachten käme zu dem Schluss, dass das Verfassungsgericht dazu angerufen werden sollte, hieß es am Montag aus Kreisen der rot-rot-grünen Koalition. Der Koalitionsausschuss von LINKE, SPD und Grünen wollte sich am Montagabend mit dem weiteren Vorgehen im Umgang mit dem Volksbegehren beschäftigen. Es würden dabei weitere rechtliche Stellungnahmen einbezogen. Die drei Parteien, die sich immer wieder für mehr direkte Demokratie durch Bürgerbeteiligung eingesetzt haben, tun sich schwer mit der Entscheidung. Vor allem die Grünen hatten in den vergangenen Tagen Bedenken gegen eine Verfassungsklage angemeldet. Am Dienstag will sich das Kabinett voraussichtlich eine Entscheidung fällen, um die Frist zu wahren, sagte Regierungssprecher Günter Kolodziej auf Anfrage. Für die Einleitung des Volksbegehrens hat eine Initiative fast 41 000 gültige Unterschriften gesammelt. dpa/nd