Laut Berliner Landgericht (Az. 15 O 152/16) stelle eine solche Gebühr eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar. Darüber informierte die Verbraucherzentrale Berlin. Sie hatte gegen ein Maklerunternehmen aus der Hauptstadt geklagt.
Schon das Amtsgericht hatte argumentiert, dass für den Kaufinteressenten nicht sichergestellt sei, dass er das reservierte Objekt auch tatsächlich kaufen könne.
Zudem stelle die Reservierungsgebühr neben der Courtage eine weitere, erfolgsunabhängige Vergütung für den Makler dar. Dem schloss sich das Landgericht an. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1038119.gebuehr-untersagt.html