nd-aktuell.de / 13.01.2017 / Politik / Seite 8

Klage unzulässig, Spitzelei nicht

Berufsverbotsopfer Silvia Gingold wehrt sich trotz erneuter Niederlage vor Gericht weiter

Hans-Gerd Öfinger, Wiesbaden

Auch nach über vier Jahrzehnten kämpft die zeitweilig von einem Berufsverbot betroffene ehemalige Kasseler Lehrerin Silvia Gingold mit langem Atem weiter gegen den Verfassungsschutz für ihre volle Rehabilitierung. Dass sie dabei noch viele Unterstützer hat, zeigte am Donnerstag eine lange Schlange von Prozessbeobachtern vor der Sicherheitsschleuse am Wiesbadener Justizzentrum. Den meisten wurde der Zugang zum recht kleinen Saal 1026 verwehrt, in dem das Verwaltungsgericht Gingolds Antrag auf vollständige Herausgabe und Löschung ihrer Personalakte beim hessischen Landesamt für Verfassungsschutz und die Beendigung ihrer geheimdienstlichen Beobachtung behandelte. Nach einem einstündigen Schlagabtausch wies das Gericht die Klage aus formalen Gründen als »unzulässig« ab und gab den Fall zurück an das Kasseler Verwaltungsgericht, bei dem das Verfahren begonnen hatte.

Die 70-jährige ehemalige Lehrerin ist Tochter der antifaschistischen Widerstandskämpfer Ettie und Peter Gingold, die die NS-Diktatur knapp überlebt hatten. Sie war in der BRD der 1970er Jahre prominentes Opfer des »Radikalenerlasses« geworden, mit dem Mitglieder linker Gruppen als vorgebliche »Verfassungsfeinde« vom Staatsdienst ausgeschlossen wurden. Zu ihrem »Sündenregister« gehörten Demos gegen den Vietnamkrieg und DDR-Reisen. 1975 wurde sie aus dem hessischen Schuldienst entlassen. Unter öffentlichem Druck kehrte sie 1976 als Angestellte zurück, wurde jedoch nie verbeamtet.

Silvia Gingolds Akte beim Landesamt für Verfassungsschutz wächst weiter und umfasst mittlerweile 131 Seiten. Davon bekam ihre Anwältin Bernhild Schömel auf Antrag allerdings nur 29 Seiten ausgehändigt. »Der Rest fehlt oder wurde geschwärzt«, so die Juristin auf nd-Anfrage. Einen kompletten Akteneinblick verweigert das Amt mit dem Hinweis auf »schutzwürdige Belange Dritter« und »Quellenschutz«, der »Rückschlüsse auf Beobachter« zulasse und »eine Gefahr für Leib und Leben von Personen« berge. Für Silvia Gingold ein beklemmender Hinweis darauf, dass sich in ihrem Umfeld noch Undercover-Informanten befinden könnten.

Als Belege für ihren vorgeblichen »Linksextremismus« dienen etwa der Auftritt bei einer Kundgebung zum 40. Jahrestag des Radikalenerlasses 2012 in Frankfurt am Main, das Engagement im Kasseler Friedensforum, öffentliche Lesungen mit autobiografischen Texten ihres verstorbenen Vaters und Aufrufe zu Ostermärschen der Friedensbewegung. Beim Landesamt lagert auch die Aufzeichnung einer Marburger DGB-Veranstaltung 2014 über Berufsverbote und Verfassungsschutz, bei der neben Gingold der heutige Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow und der Politikwissenschaftler Frank Deppe auftraten. Vor allem stößt den Schlapphüten Gingolds Engagement in der antifaschistischen Organisation VVN/BDA auf, die nach geheimdienstlicher Lesart »linksextremistisch beeinflusst« ist. »Es ist skandalös, wenn meine VVN-Aktivitäten herangezogen werden«, so Gingold in einer Erklärung vor Gericht. »Mein Vater war Antifaschist und VVN-Mitbegründer in Hessen.«

»Wir beobachten extremistische Organisationen. Wenn Frau Gingold dort auftritt, wird sie bei uns registriert«, rechtfertigte der als Antragsgegner vor Gericht erschienene Verfassungsschutzvertreter das Vorgehen seines Hauses. Allerdings werde sie »nicht gezielt als Person« und »nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln« beobachtet, tat er kund. Derartige Spitzfindigkeiten und das formalistisch begründete Urteil konnten viele Prozessbeobachter nicht nachvollziehen. »Ein Fundstellenregister ist eine Personalakte«, so der Heidelberger Realschullehrer Michael Czaszkóczy, der jahrelang in Baden-Württemberg gegen sein Berufsverbot gekämpft hatte. »Der Verfassungsschutz ist Staat im Staate. Enttäuschend, dass ihm kein Riegel vorgeschoben wurde«, so GEW-Landeschef Jochen Nagel. Es sei »bedauerlich, dass das Gericht die Bespitzelung durch den Inlandsgeheimdienst nicht beanstandet, sondern den Fall nach Kassel zurückverwiesen hat«, meinte Hessens Linksfraktionschef Willi van Ooyen. »Ausgerechnet die Behörde, die beim rechten Terror des NSU versagt hat, bespitzelt antifaschistisches Engagement.« Seine Fraktion will jetzt im Landtag nach dem Vorbild Niedersachsens die Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung der Schicksale von Berufsverbotsopfern beantragen.