nd-aktuell.de / 18.01.2017 / Ratgeber / Seite 23

Wie können Arbeitnehmer ihre rechtlichen Ansprüche nutzen?

Fragen & Antworten zur beruflichen Weiterbildung

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf berufliche Weiterbildung? Was genau bedeutet das Recht auf Bildungsurlaub?

Berufliche Weiterbildung müssen Arbeitnehmer in erster Linie mit ihrem Arbeitgeber besprechen. Einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber gibt es dabei nicht. Manche Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern dieses Recht jedoch in einer Betriebsvereinbarung, im individuellen Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag.

Gesetzlich geregelt ist dagegen der Bildungsurlaub, auch Bildungszeit genannt. Fast alle Bundesländer - mit Ausnahme von Bayern und Sachsen - räumen Arbeitnehmern ein Recht auf bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung ein.

Der Bildungsurlaub umfasst meistens fünf bezahlte Tage pro Jahr, zum Teil auch zehn Tage innerhalb von zwei Jahren, jeweils zusätzlich zum normalen Urlaubsanspruch. Ob der Arbeitgeber dann freiwillig auch die Kosten für die Fortbildungsmaßnahme übernimmt oder bezuschusst, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Voraussetzung ist, dass der Vorgesetzte die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung anordnet oder genehmigt.

Angebote zur Fortbildung gibt es viele. Können Arbeitnehmer für alle Angebote Bildungsurlaub beantragen?

Für welche Fortbildung Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen können, bestimmt das dafür geltende Gesetz des jeweiligen Bundeslandes. In Berlin regelt beispielsweise das Bildungsurlaubsgesetz, für welche Weiterbildung der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. In Nordrhein-Westfalen ist es das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.

Die anerkannten Maßnahmen sind dabei sehr vielfältig, sie reichen von Sprachkursen über Maßnahmen zur Stressbewältigung, Auffrischungskursen für Datenbanken bis hin zu Kursen zur politischen Bildung. Welche Gesetze zum Bildungsurlaub in welchem Bundesland gelten, findet man im Internet unter www.iwwb.de.[1]

Wie können Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen? Muss der Arbeitgeber ihn genehmigen?

Am besten klärt der Arbeitnehmer mit dem Veranstalter seiner ausgewählten Fortbildung, ob das Angebot nach dem Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes anerkannt ist. Anschließend muss er innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Frist, meist vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn, die Anmeldebescheinigung, den Anerkennungsbescheid und den Ablaufplan zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Bildungsurlaub bei seinem Arbeitgeber einreichen. Diese Unterlagen erhält der Arbeitnehmer vom Veranstalter.

Stehen dem keine wichtigen betrieblichen Gründe oder Urlaubsansprüche von Kollegen, die aus sozialen Gründen bevorrechtigt sind, entgegen, muss der Arbeitgeber in der Regel den Bildungsurlaub gewähren. Für den Fall, dass er berechtigt ablehnt, ist es wichtig, dass der Bildungsträger einen kostenfreien Rücktritt von der Anmeldung zulässt. Nach Abschluss der Fortbildung sollte der Arbeitgeber die Teilnahmebescheinigung erhalten.

Links:

  1. http://www.iwwb.de.