nd-aktuell.de / 25.01.2017 / Ratgeber / Seite 26

Belege nicht mehr beim Fiskus einreichen - nur noch aufbewahren

Fragen & Antworten zur Steuererklärung

Allerdings wird sich die technische Umsetzung vermutlich bis 2022 hinziehen. Nachfolgend Fragen & Antworten.

Was ändert sich für die Steuerzahler?

Das Ziel ist ein besserer Service. Künftig sollen Steuerzahler ihre Daten über das elektronische Steuerverfahren Elster jederzeit vollständig online verwalten können. Daneben soll auch die Möglichkeit ausgeweitet werden, vom Finanzamt vorausgefüllte Erklärungen nur noch zu überprüfen und anschließend per Mausklick einzureichen. So soll die Bearbeitungszeit insgesamt verkürzt werden.

Zudem sollen die Steuerzahler über Elster auch schneller an ihren Steuerbescheid kommen und Rückzahlungen zügiger einfordern können.

Wen betreffen die Veränderungen?

Die Umstellung auf ein vollautomatisches Verfahren soll vor allem für die meist wenig komplizierten Steuererklärungen von Arbeitnehmern gelten, damit also für den überwiegenden Teil aller Steuerzahler. Die Bearbeitung betrieblicher Steuererklärungen ist nicht betroffen.

Was passiert künftig mit den Belegen, die bislang eingereicht werden mussten?

Belege wie etwa Spenden-Quittungen oder Kapitalertragsteuerbescheinigungen müssen ab diesem Jahr nicht mehr eingereicht werden. Der Steuerzahler sollte sie aber aufbewahren, und zwar mindestens bis zum Ablauf eines Jahres nach der Bekanntgabe der Steuerfestsetzung. Denn bei Bedarf kann das Finanzamt die Belege anfordern. Sie sollen künftig ebenfalls online übermittelt werden können.

Hat man künftig mehr Zeit für die Steuererklärung?

Ja, das gilt allerdings erst ab dem Jahr 2019. Dann soll die Frist für alle, die ihre Erklärung selber anfertigen, nicht schon Ende Mai, sondern erst Ende Juli enden. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat entsprechend nicht mehr nur bis Ende des Jahres, sondern bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres Zeit. Für das Steuerjahr 2018 also bis Ende Februar 2020.

Wer seine Erklärung dann zu spät einreicht, dem droht allerdings ein Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Verspätungsmonat.

Muss man die Steuererklärung zwingend online einreichen?

Die Nutzung des erweiterten Online-Angebotes ist freiwillig. Wer möchte, kann seine Steuererklärung also weiterhin auf Papier einreichen. Wer Zweifel an der korrekten Bearbeitung seiner digitalen Daten hat, soll eine klassische Überprüfung durch einen Mitarbeiter beantragen können.

Auch soll ein Freitextfeld beim elektronischen Verfahren Steuerzahlern ermöglichen, dem Finanzamt aus ihrer Sicht wichtige Zusatzangaben beizufügen.

Was hat der Staat von dieser angestrebten Modernisierung?

Die Steuerverwaltungen sollen durch die Automatisierung eines Großteils der Verfahren personell entlastet und so effizienter werden. Ein Personalabbau ist damit laut Bundesfinanzministerium aber nicht verbunden. AFP/nd