nd-aktuell.de / 25.01.2017 / Ratgeber / Seite 22

Muss ich zur Nachbesserung zu meinem Zahnarzt gehen?

Leserfrage

Antwort gibt Rechtsexpertin Anke Hartosch von ERGO:

Der Zahnarzt hat ein Nachbesserungsrecht. Er muss die Möglichkeit bekommen, den Mangel zu beseitigen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Weiterbehandlung für Sie unzumutbar wäre. Das wäre dann der Fall, wenn der Arzt vorsätzlich gehandelt hätte. Allein der Umstand, dass Sie aufgrund der zunächst mangelhaften Arbeit das Vertrauen zu Ihrem Zahnarzt verloren haben, reicht dafür in der Regel nicht aus.

Beachten Sie: Der Zahnarzt hat kein Recht auf Neuanfertigung. Stellt sich heraus, dass der Zahnersatz völlig unbrauchbar ist, dürfen Sie als Patient den Behandlungsvertrag kündigen und sich einen anderen Zahnarzt suchen.

Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Zahnarzt. Vielleicht genügt in Ihrem Fall bereits eine kleine Anpassung, um Ihre Problem zu beheben.