nd-aktuell.de / 25.01.2017 / Politik

Rechter Busfahrer darf Job behalten, Soldat nicht

Gericht weist die Kündigung eines Neonazis durch Nürnberger Verkehrsgesellschaft zurück / Rauswurf eines Zeitsoldaten war dagegen zulässig

Nürnberg. Ein Bus- und Straßenbahnfahrer spricht auf einer Demo von Rechtsradikalen, den Dienstausweis gut sichtbar am Gürtel - und darf dennoch nicht fristlos gefeuert werden. Die Nürnberger Verkehrs-AG (VAG) muss den Mann wegen formaler Mängel trotz dessen öffentlichen Auftritts weiter beschäftigen: Eine entsprechende Kündigung des 54-Jährigen sei unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Nürnberg am Mittwoch. »Das Arbeitsverhältnis besteht daher derzeit unverändert weiter«, heißt es in einer Gerichtsmitteilung.

Das Gericht begründete sein Urteil im Wesentlichen mit formalen Mängeln der Kündigung: Das Verkehrsunternehmen habe dem Gericht in dem eintägigen Verfahren keine schriftliche Abmahnung vorgelegt. Eine schriftliche Abmahnung ähnlicher früherer Vorfälle sei aber Voraussetzung für eine wirksame spätere Kündigung eines Beschäftigten.

Der Bus- und Trambahnfahrer, der zugleich Stadtrat der rechtsradikalen Nürnberger »Bürgerinitiative Ausländerstopp« (BIA) ist, hatte Ende August 2016 an einer Demonstration der Partei »Die Rechte« teilgenommen und am Mikrofon eine Rede gehalten. Dabei trug er den Dienstausweis der Verkehrs-Aktiengesellschaft gut sichtbar an seinem Gürtel.

Die VAG sieht in dem Auftritt, bei dem sich der 54-Jährige deutlich als VAG-Mitarbeiter zu erkennen gegeben habe, eine Verletzung von Loyalitätspflichten. Als einem öffentlichen Arbeitgeber sei die Wirkung eines Mitarbeiters in der breiten Öffentlichkeit besonders wichtig, betonte der Anwalt des lokalen Verkehrsunternehmens.

Der 54-Jährige erklärte vor Gericht, er empfinde sich als »Opfer im politischen Meinungskampf«. Als Straßenbahnfahrer habe er sich niemals etwas zu Schulden kommen lassen. Den Dienstausweis trage er immer am Gürtel, weil dieser zugleich Fahrkarte für Busse und Bahnen in Nürnberg sei. Im Übrigen sollte die Beschwerde eines Kunden über ihn wegen seines Demo-Auftritts nicht überbewertet werden. Täglich gingen bei der VAG etwa 150 Kundenbeschwerden ein.

Rauswurf eines Soldaten wegen rechter Tendenzen rechtmäßig

In einem etwas anders gelagteren Fall entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen einen Rechtsradikalen: Nach rechtslastigen Äußerungen ist ein Zeitsoldat zurecht aus der Bundeswehr entlassen worden. Das hat ein Richter am Mittwoch entschieden. Der 27-Jährige aus Solingen habe »gravierende charakterliche Mängel« gezeigt und sich für eine Bundeswehr-Laufbahn als ungeeignet erwiesen, befand das Gericht.

Dem Mann waren mehrere Dienstvergehen vorgeworfen worden, die die Bundeswehr zum Anlass nahm, ihn rauszuwerfen - wegen Nähe zum Rechtsextremismus. So soll der 27-jährige Solinger den Begriff »Jude« als Schimpfwort benutzt, aus Kabelbindern ein Hakenkreuz gebastelt und einen dunkelhäutigen Auszubildenden als »Nigger« bezeichnet haben (Az.: 10 K 3895/15). dpa/nd