nd-aktuell.de / 28.01.2017 / Politik / Seite 2

Steur-Abzug

Personalie

Johannes Horeb

Dass schlechter Rat für den Ratgeber teurer werden kann als es gutem Rat gemeinhin nachgesagt wird, musste jetzt der niederländische Justizminister Ard van der Steur erfahren. Der Politiker der rechtsliberalen VVD hatte seinem Parteikollegen und Amtsvorgänger Ivo Opstelten den Rat gegeben, im Parlament zu behaupten, der Staat habe an den Mafiaboss und Drogenhändler Cees H. 550 000 Euro gezahlt. Nur.

Wahrhaftig waren es allerdings 2,14 Millionen Euro, die H. - entsprechend einem Deal im Jahr 2000 - für das Liefern von Informationen aus dem Drogenmilieu an Staatsanwaltschaft und Polizei erhielt. Das besonders Pikante der Angelegenheit: Die Amsterdamer Polizei hatte das Geld zuvor bei dem Inkriminierten beschlagnahmt, konnte dann aber nicht nachweisen, dass es tatsächlich aus illegalen Geschäften stammte. Die vermeintlich salomonische Lösung nutzte Cees H., steckte das Geld ein und verschwand. Geliefert hat er nichts.

Die jahrelange Vertuschung kostete 2015 schon Justizminister Opstelten das Amt. Dieser ging, van der Steur kam. Doch auch ihn holte die alte Affäre ein: Nicht nur wegen des zweifelhaften Ratschlags, sondern auch - wie der Journalist Bas Haag in einem Buch enthüllte -, weil der erfahrene Jurist wichtige Passagen in einem Untersuchungsbericht über den »Teeven«-Deal entfernen ließ. Fred Teeven hatte seinerzeit als Generalstaatsanwalt den Handel mit dem Drogenboss abgesegnet und war später von Opstelten zum Staatssekretär gemacht worden. Als Opstelten fiel, fiel er mit.

Dass van der Steur das letzte Opfer der unseligen Vergangenheit ist, wird wohl kaum ein VVD-Politiker beschwören wollen. Die Partei, die mit den Sozialdemokraten in einer Koalition regiert, treibt nun Steur-los der in anderthalb Monaten stattfindenden Parlamentswahl entgegen. Das Fatale: Sie liegt bereits jetzt hinter der als rechtspopulistisch geltenden Partei für die Freiheit von Geert Wilders.

Van der Steur, der auch Seminare für Rechtsanwälte gibt, dürfte jedenfalls als Ratgeber künftig mit Vorsicht behandelt werden.