nd-aktuell.de / 08.02.2017 / Brandenburg / Seite 10

Bewährungsstrafe für LINKE-Politiker verlangt

Staatsanwalt fordert für Ex-Abgeordneten Jürgens ein Jahr und zehn Monate wegen Betrugs und Wahlfälschung

Potsdam. Im Betrugsprozess gegen den ehemaligen Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (LINKE) hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Jürgens habe mit falschen Angaben zu seinem Wohnsitz über zehn Jahre hinweg den Landtag um knapp 87 000 Euro betrogen, sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Falch am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Amtsgericht Potsdam. Dies sei gewerbsmäßiger Betrug. »Sie haben sich, wie der Volksmund sagt, als Raffke betätigt und den Vertrauensvorschuss der Wähler missbraucht«, betonte Falch.

Der 36-Jährige habe zudem Wahlfälschung begangen, weil er sich mit einem angeblichen Hauptwohnsitz in Beeskow zu Unrecht einen Sitz im Kreistag von Oder-Spree gesichert habe. Falch forderte ein Jahr und zehn Monate Haft, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung.

Verteidiger Norman Lenz warf dem Staatsanwalt vor, er wolle seinen Mandanten ohne ausreichende Beweise als raffgierigen Politiker bloßstellen. Die Staatsanwaltschaft habe sich während des gesamten Verfahrens bemüht, Zeugenaussagen einseitig gegen den Angeklagten auszulegen, kritisierte Lenz. »Aber was können Arbeitskollegen, Nachbarn oder Freunde tatsächlich über die Lebensverhältnisse eines Menschen sagen? Jedenfalls nichts juristisch Greifbares.« Jürgens habe tatsächlich wie von ihm angegeben zunächst im Elternhaus in Erkner und ab 2011 in Beeskow gewohnt, beteuerte Lenz. »Jedenfalls hat der Prozess nichts ergeben, was dem widerspricht.« Jürgens selbst versicherte in seinem Schlusswort, dass er überzeugt davon gewesen sei, dass seine Wohnorte wie angegeben auch seine Lebensmittelpunkte gewesen seien. »Bis auf den einen Fall, für den ich mich sehr schäme«, bekannte er. Jürgens hat 7400 Euro Mietzuschuss für eine Zweitwohnung in Potsdam bereits an die Landtagsverwaltung zurückgezahlt, weil er in der Zeit tatsächlich bereits über eine Eigentumswohnung verfügte. »Egal, wie der Prozess ausgeht - es wird eine nachhaltige Beschädigung meiner Person und meiner Partei bleiben«, wusste Jürgens. Das Urteil wird am kommenden Montag erwartet. dpa/nd