»Cum Ex«: BGH lehnt Kanzleidurchsuchung ab

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Karlsruhe. Schlappe für den Ausschuss zur Aufarbeitung dubioser »Cum-Ex«-Aktiendeals: Die Abgeordneten sind mit ihrem Versuch gescheitert, die Durchsuchung von Geschäftsräumen einer Steuerkanzlei und die Herausgabe von Unterlagen zu erzwingen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs lehnt die Anordnung dieser Maßnahmen ab, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Antragsteller hätten »nicht hinreichend dargetan«, dass diese Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein könnten, hieß es. dpa/nd

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