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Darf nur der Beirat die Unterlagen einsehen?

  • Lesedauer: 1 Min.

Es antwortet Sandra Weeger-Elsner, WiE-Rechtsanwältin.

Sie haben zwar keinen Anspruch auf die Zusendung von Verwaltungsunterlagen. Sie haben aber das Recht, diese in den Geschäftsräumen des Verwalters einzusehen. Das gilt für Eigentümer und für den Beirat. So hatte es der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11. Februar 2011, Az. V ZR 66/10) entschieden.

Schreiben Sie Ihren Verwalter an und verlangen Sie unter Berufung auf dieses Urteil Einsicht in die Verwaltungsunterlagen.

Schlagen Sie dafür drei Termine während der üblichen Geschäftszeiten vor und setzen Sie zudem eine Frist. Antwortet der Verwalter nicht oder verweigert er die Einsicht, können Sie Ihren Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.

Wenn Sie die Unterlagen einsehen, nehmen Sie ein Handkopiergerät, einen Fotoapparat oder ein Fotohandy mit. Zwar dürfen Sie Kopien von den Unterlagen machen und müssen lediglich die Kosten dafür erstatten. Es kommt aber vor, dass Verwalter dies verweigern.

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