nd-aktuell.de / 15.02.2017 / Politik / Seite 6

Geldstrafe gegen Hass

Claudia Roth im Internet bedroht

Peter Kirschey

Weil er die Grünen-Bundestagsabgeordnete Claudia Roth auf seiner Facebook-Seite beleidigt und bedroht hat, wurde am Dienstag ein 57-jähriger Berliner per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 12 Euro verurteilt. Eigentlich hätte der Mann vor Gericht erscheinen sollen, doch er entschuldigte sich mit Krankheit.

Die Anzeige stammt vom Oktober 2015 aus einem Internetcafé. Ein Mitarbeiter hatte beobachtet, wie der Angeklagte sich seitenweise seine eigenen Texte ausdruckte. Darunter auch dies mit dem Hinweis auf Claudia Roth: »Diese linksfaschistische Sau, hängt sie auf.« Im Internet zeigt sich der Täter, der sich möglicherweise als »Andrej Mirow« ausgibt, als knallharter Militaria-Anhänger mit schweren Waffen, der die Bundesrepublik nicht akzeptiert und das Deutsche Reich bejubelt. Das kam aber während der kurzen Verkündung der Gerichtsentscheidung über die Geldbuße, die noch nicht rechtskräftig ist, nicht zur Sprache.

Als Politiker muss man sich einiges gefallen Lassen. Beschimpfungen, Beleidigungen, falsche Behauptungen, die Gehässigkeiten scheinen grenzenlos. Doch die Meinungsfreiheit hat da Grenzen, wo die Würde des Menschen massiv angetastet wird. Pro Woche bekommt die Grüne Claudia Roth nach eigenen Worten um die 100 Beleidigungen und Bedrohungen. Viele Verfahren würden eingestellt, weil die wirklichen Verfasser der Hassbotschaften nicht ermittelt werden können.

So beschimpfte ein rechter Publizist 2010 bei einem Treffen einer Bielefelder Burschenschaft die Politikerin auf das Übelste als »widerliches Etwas« und wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt. Der baden-württembergische AfD-Politiker Dubravko Mandic veröffentlichte auf seiner Facebook-Seite eine Fotomontage aus dem Nürnberger Kriegsverbrecherprozess. Reinkopiert waren die Köpfe unter anderen von Roth, Merkel und Gauck. 2016 stand ein Mann in Brühl, angeklagt von der Staatsanwaltschaft Köln, wegen Beleidigung von Roth vor Gericht. Nach seiner Verurteilung setzte er noch eins drauf und warf der Grünenpolitikerin vor, für eine »gefährliche Überfremdung unserer Heimat« verantwortlich zu sein. Für seine Hasstiraden erhielt er eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro.