Kein Ersatz für Plakat gegen NSU-Terror

Verwaltungsgericht lehnte Wiederherstellung eines Wandbildes durch die Polizei ab

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Ein drei mal sechs Meter großes Wandbild erregte am 3. April 2014 an der Ecke Oranienstraße/Manteuffelstraße in Kreuzberg die Gemüter. Vor allem die der Staatsschützer. Sie befanden, dass eine Textzeile als Verunglimpfung des Staates zu werten sei. Das Plakat erinnerte an das Nagelbomben-Attentat des NSU am 9. Juni 2004 in der Kölner Keupstraße (siehe Foto). Darunter stand der Satz: »NSU: Staat & Nazis / Hand in Hand / Das Problem / heisst / Rassismus«.

Die alarmierte Polizei rief sofort die Feuerwehr. Die rückte mit einem Kranwagen an und entfernte den Textteil vom Plakat. Gegen die Antirassistische Initiative, die das Plakat zu verantworten hatte, wurde Strafantrag gestellt. Doch schon eine Woche später wies die Staatsanwaltschaft die Anzeige ab. Mit dem Hinweis, die Aussage sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, der Polizeieinsatz somit rechtswidrig gewesen.

Die Polizei hätte es wissen müssen, denn ein halbes Jahr zuv...


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