Sperma-Urteil in Fachkreisen umstritten
Hamburg/München. Die Familienrechtlerin Dagmar Coester-Waltjen hält das Verbot, das Sperma eines nach der Spende Gestorbenen zur künstlichen Befruchtung zu nutzen, für »verfassungswidrig«. Vor dem Oberlandesgericht München hatte eine Witwe eine Reproduktionsklinik auf Herausgabe des tiefgefrorenen Samens ihres gestorbenen Mannes verklagt und war abgewiesen worden. Es handele sich hier um einen erheblichen Eingriff in das Recht auf Familie, sagte Coester-Waltjen, die auch Mitglied des Deutschen Ethikrates ist, dem »Spiegel«. epd/nd
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