Denkmalschutz vs. Gartenzwerge
Kuriose Rechtsprechung
Über Geschmack soll man nicht streiten, sagten die alten Römer. Auch in folgendem Fall lohnte es sich nicht, jedenfalls nicht für die Klägerin. Denn der Denkmalschutz kam der Gegenpartei zu Hilfe.
Eine Bewohnerin hatte das denkmalgeschützte Anwesen, in dem sie lebte, mit 40 (!) Gartenzwergen verziert. Die Frau hatte sie auf dem Vordach des Gebäudes aufgestellt.
Doch einem Mitbewohner waren die putzigen Zwerge ein Dorn im Auge. Und er beließ es nicht bei einem Geschmacksurteil, sondern schritt energisch zur ...
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