nd-aktuell.de / 02.03.2017 / Berlin / Seite 11

GESOBAU will keine Mietgrenze anerkennen

Wohnungsunternehmen ignoriert Bezirkswünsche

Rainer Balcerowiak

Das städtische Wohnungsunternehmen GESOBAU plant Modernisierungen in fünf Häusern in der Sprengel- und der Sparrstraße in Wedding mit insgesamt 99 Wohnungen. Derzeit verhandelt das Bezirksamt Mitte mit der Gesellschaft über Art und Umfang der Maßnahmen und die anschließend zu erwartenden Mietsteigerungen. Es ist der erste Bezirk, der durch auf dem Mietspiegel basierende Mietobergrenzen als »Prüfkriterium« in das Genehmigungsverfahren für Modernisierungen implementieren will. Die Hauseigentümer sollen durch schriftliche Erklärungen die sogenannten Verordnungsmieten als verbindlich akzeptieren.

Davon will die GESOBAU nichts wissen. »So genannte Verordnungsmieten werden nicht berücksichtigt«, heißt es ohne Umschweife in einem Antwortschreiben der Gesellschaft auf eine entsprechende nd-Anfrage. Vielmehr wolle man »mittels anderer Maßnahmen für den Erhalt der Bevölkerungsstruktur und die Wahrung des Milieuschutzgebiets« sorgen. So lege die GESOBAU wie alle kommunalen Gesellschaften nur sechs statt der gesetzlich zulässigen elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmieten um. Ferner gelten die im Wohnraumversorgungsgesetz geltenden Härtefallregeln.

»Kein Mieter verliert seine Wohnung aus Kostengründen«, heißt es in dem Schreiben weiter; eine Festlegung, die allerdings postwendend eingeschränkt wird: In »Ausnahmefällen« könnten die Modernisierungen trotzdem dazu führen, dass die Wohnung aufgrund der derzeitigen Wohnungsgröße zu teuer wird. In diesen Fällen werde man »sorgfältig Lösungsmöglichkeiten mit den Mietern erarbeiten.«

Die Verhandlungen des Bezirks mit der GESOBAU sind noch nicht abgeschlossen, aber eines ist bereits klar: Mit der kategorischen Ablehnung von verpflichtenden Mietobergrenzen torpediert ausgerechnet eine städtische Wohnungsbaugesellschaft die Bemühungen, dieses mietpreisdämpfende Instrument als Schutz vor Verdrängung in Milieuschutzgebieten einzusetzen. Welche Folgen das haben wird, ist noch nicht abzusehen. Bislang haben 20 von 22 Eigentümern, die Modernisierungsanträge in den Milieuschutzgebieten in Mitte gestellt hatten, Verpflichtungserklärungen abgegeben. Ein privater Eigentümer hat dies verweigert und inzwischen Klage eingereicht. Die Haltung der GESOBAU kann also durchaus als Ansporn für weitere Hausbesitzer interpretiert werden, Verordnungsmieten zu verweigern.

Auch bei der vom Bezirk für die Weddinger Milieuschutzgebiete beauftragten Mieterberatung Prenzlauer Berg verfolgt man diesen Prozess genau. Es seien bereits Mieter der betroffenen Häuser in die Beratungsstellen gekommen, die angesichts der geplanten Modernisierungen »sehr verunsichert sind«, so Geschäftsführerin Sylvia Hoehne-Killewald gegenüber »nd«. In den kommenden Wochen sollen Mieterversammlungen stattfinden. Dort würden auch Vertreter der GESOBAU und des Bezirksamts über den Stand der Verhandlungen informieren. Man halte die Verordnungsmieten als Prüfkriterium für Modernisierungen aber für ein wichtiges Instrument bei der Umsetzung des Milieuschutzes.

Ephraim Gothe (SPD), stellvertretender Bezirksbürgermeister und Stadtrat für Stadtentwicklung in Mitte, gab sich auf nd-Anfrage verhalten optimistisch. In dieser Angelegenheit sei »das letzte Wort noch nicht gesprochen«, so Gothe. Man wolle nach wie vor einen »verbindlichen Rahmen vereinbaren, der sozial ausgewogene Mieten nach Modernisierung zum Ziel hat«.

»Bereits bei früheren Modernisierungen hat die GESOBAU sich wenig mieterfreundlich gezeigt«, erinnert Rouzbeh Taheri, Sprecher des Mietenvolksentscheids. In diesem Fall könnten die Beweggründe vor allem in Vereinbarungen mit dem Land liegen. »Nach meinen Informationen kann die GESOBAU mögliche Einnahmenverluste durch die Verordnungsmiete nicht beim Senat geltend machen«, sagt Taheri. Für Maßnahmen wie die Kappung der Modernisierungsumlage auf sechs Prozent sieht die Kooperationsvereinbarung, über die die Stadtentwicklungsverwaltung und die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften momentan verhandeln, Ausgleichszahlungen vor. Solange die tatsächlich verlangte Miete im Rahmen der Verordnungsmiete bleibe, könne Taheri das Verhalten sogar nachvollziehen. Für ein gutes Signal hält er das jedoch nicht.