Sozialamt muss keine Empfangsbox zahlen

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Ein Berliner Sozialamt muss einer 43-jährigen Berlinerin keine Empfangsbox für das neue digitale Antennenfernsehen DVB-T2 HD bezahlen. Wie das Berliner Sozialgericht am Freitag weiter mitteilte, müsse die Frau auch die künftig anfallenden Gebühren für den Empfang von Privatsendern selbst aus der Regelleistung aufbringen. Die Frau hatte eine Erstattung in Höhe von 100 Euro für einen neuen Receiver und von 69 Euro jährlich für die Sendergebühren gefordert. (Beschluss vom 28. Februar 2017, S 146 SO 229/17 ER). Die 43-Jährige hatte argumentiert, angesichts der bevorstehenden Umstellung beim digitalen Antennenfernsehen auf einen neuen Standard ab 29. März könne sie nicht weiter fernsehen. Der Staat sei jedoch verpflichtet, die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu gewährleisten. Ein neuer Receiver entspreche zudem der Erstausstattung einer Wohnung mit einem Haushaltsgerät. Laut Gericht gibt es derartige Zusatzleistungen aber nur zur Befriedigung grundlegender Bedürfnisse wie Schlafen und Essen. dpa/nd

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