Abo-Abzocke mit Kochrezepten gestoppt

Erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale NRW

  • Lesedauer: 2 Min.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. 12 U 52/16) stoppte rechtskräftig eine Abo-Abzocke mit Kochrezepten. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.

Auf der Internetseite www.profi-kochrezepte.de finden sich laut Darstellung der Betreiber mehr als 20 000 Rezepte. Wer danach backen, kochen, oder braten möchte, muss zuvor unter der Angabe persönlicher Daten einen »Zugang erwerben«. Den Button »Jetzt anmelden« zu drücken, kommt jedoch teuer.

Der Betreiber der Seite, eine »B2B Web Consulting GmbH«, verschickte Rechnungen über fast 240 Euro. Und im folgenden Jahr wollte die Firma den Betrag noch einmal kassieren. Denn aus ihrer Sicht war mit dem Klick ein zwei Jahre laufender Vertrag zustande gekommen.

Tatsächlich gab es auf der Internetseite einen Hinweis auf den Vertrag, aber klein und unscheinbar am Rand mit Verweis, dass sich das Angebot nur an »Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbstständige Freiberufler« richte. Aber es war seitens des Betreibers des Online-Angebots keineswegs ausgeschlossen, dass sich auch Privatpersonen anmelden können - die damit in die Falle tappten.

Doch damit ist nun Schluss. Nach einem rechtskräftigen Urteil des OLG Hamm verstoße das Unternehmen mit dem Betreiben der Webseite gegen verbraucherschützende Vorschriften. Die B2B Web Consulting GmbH muss gegenüber Verbrauchern gesetzliche Informationspflichten erfüllen, wie zum Beispiel die klare und verständliche Angabe des Preises. Dazu gehört auch, einen eindeutigen »Kaufen«-Button zu präsentieren. Außerdem hätte sie Verbraucher über das bei Online-Verträgen zustehende Widerrufsrecht informieren müssen.

Wer nach der Registrierung auf profi-kochrezepte.de eine Rechnung erhalten hat, sollte dieser widersprechen und die GmbH aufgefordert werden, einen wirksamen Vertragsschluss nachzuweisen. Zudem sollte vorsorglich gekündigt werden. Etwaige Zahlungen an das Unternehmen können zurückgefordert werden (siehe kostenloser Musterbrief der Verbraucherzentrale www.verbraucherzentrale.nrw/b2b). vznrw/nd

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