Weitere Musterklage zum Schallschutz eingereicht

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Schönefeld. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) haben nach eigenen Angaben einer weitere musterhafte Schallschutzklage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Die Klage richte sich gegen die Flughafengesellschaft, die sich weigere, Anwohnern des Airports BER in Schönefeld den Schallschutz für niedrige Räume und Wohnküchen zu bezahlen, heißt es. Dies betreffe insbesondere Gebäude, bei denen durch nachträglich eingebaute Deckenverkleidungen oder Parkettfußböden die Raumhöhe geringfügig unterschritten werde. Für die Musterklage ausgewählt wurde der Fall eines Mannes, der seit Jahrzehnten in einem 1947 errichteten Haus in Berlin-Bohnsdorf lebe und mitgeteilt bekommen habe, dass alle Räume in seinem Haus bis auf ein Wohnzimmer angeblich nicht zum Wohnen geeignet seien. VDGN-Präsident Peter Ohm erklärte: »Wir setzen neben dem politischen Druck auch weiterhin auf die juristische Schiene. Weitere Klagen sind bereits in Vorbereitung.« nd

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