nd-aktuell.de / 15.03.2017 / Ratgeber / Seite 25

KfW stockt Einbruchschutzförderung auf

Sicherheit für Haus und Wohnung

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die KfW hat ihre Zuschüsse für Einbruchschutz wegen der großen Nachfrage verfünffacht: Sie hält 50 Millionen Euro bereit. 2016 waren es 10 Millionen.

Die Höhe der Förderung liegt zwischen 200 und maximal 1500 Euro pro Wohneinheit - je nach Investitionssumme. Darin enthalten sind sowohl Material- als auch Handwerkerkosten. Gefördert werden etwa Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haustüren, Fenster, Gitter und Rollläden sowie die Installation von Bild- und Gegensprechanlagen und Bewegungsmeldern.

Wer interessiert ist, muss die KfW-Zuschüsse vor dem Umbau beantragen und mindestens 2000 Euro investieren. Erst ab dieser Summe sind Hausbesitzer förderberechtigt. Vor allem an Eingangs- und Fenstertüren sollten Hausbesitzer und Mieter als erstes ansetzen.

Selbst die beste Sicherungstechnik kann jedoch nicht jeden Einbruch verhindern. In diesem Fall leistet die Hausratversicherung für Schäden. Sie ersetzt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar, Reparaturkosten und eine Wertminderung bei beschädigten, aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen. GDV/nd