nd-aktuell.de / 22.03.2017 / Ratgeber / Seite 25

Mein Stimmrecht übertragen?

Leserfrage

Antwort gibt die Rechtsanwältin von Wohnen im Eigentum (WiE), Sandra Weeger-Elsner:

Schauen Sie in Ihre Teilungserklärung. Darin steht oft, dass Stimmrechte nur auf bestimmte Personen übertragen werden dürfen, zum Beispiel nur auf den Verwalter, auf Miteigentümer oder auf Ehepartner. Ist dort nichts geregelt, können Sie Ihre Stimme übertragen, an wen Sie möchten.

Erteilen Sie einfach einer Person Ihres Vertrauens eine schriftliche Stimmrechtsvollmacht, Sie unterschreiben diese dann und schicken sie damit in die Versammlung. Geben Sie ihr aber ganz genaue Anweisungen, wie sie abstimmen soll.