Ministerium zahlt für Ministererlaubnis
Düsseldorf. Das Wirtschaftsministerium muss 75 Prozent der Gerichtsgebühren im Eilverfahren um die umstrittene Ministererlaubnis für die Kaiser’s-Tengelmann-Übernahme durch Edeka zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Zudem muss die Behörde den Prozessgegnern Rewe und Markant entstandene Auslagen erstatten. Der Kartellsenat begründete die Entscheidung damit, dass das Ministerium »ohne eine Rücknahme der Beschwerden in der Hauptsache unterlegen gewesen« wäre. Die restlichen 25 Prozent muss der Discounter Norma zahlen, weil er sich darauf außergerichtlich mit dem Ministerium verständigt hatte. dpa/nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.