nd-aktuell.de / 29.03.2017 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 16

Unternehmen haften für Menschrechtsverstöße

Französisches Gesetz über Sorgfaltspflicht ist verfassungskonform - deutsche Regierung gerät unter Druck

Ralf Klingsieck, Paris

Der französische Verfassungsrat hat das im Februar vom Parlament verabschiedete Sorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen in fast allen Punkten für grundgesetzkonform erklärt. Lediglich die Bußgeldregelung im Gesetz muss überarbeitet werden. Damit wies der Rat eine Verfassungsbeschwerde von rund 60 Abgeordneten der rechtsbürgerlichen Partei der im Parlament unterlegenen Republikaner ab, die das Gesetz so noch nachträglich verhindern wollten. Es soll jetzt noch vor der Parlamentswahl im Juni und der Bildung einer neuen Regierung in Kraft treten.

Das Gesetz nimmt die Unternehmen in die Pflicht, die im Ausland und nur zu oft in Billiglohnländern mit wenig demokratischen Regimen produzieren lassen. Künftig müssen die Auftraggeber bei ihren weltweiten Geschäftsbeziehungen sicherstellen, dass auch bei den Subunternehmen in Übersee die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen eingehalten werden. Durch die Verankerung im nationalen Recht kommt Frankreich der staatlichen Schutzpflicht nach, die in den 2011 durch den UN-Menschenrechtsrat angenommenen Leitprinzipien und in den verbindlichen Menschenrechtsverträgen verankert sind. Danach ist durch entsprechende Rahmengesetze sicherzustellen, dass Unternehmen bei ihren Geschäften die Menschenrechte achten - im Inland wie auch überall auf der Welt.

Betroffen von dem Gesetz sind allerdings nur Großunternehmen, die einschließlich ihrer Tochtergesellschaften in Frankreich mehr als 5000 Mitarbeiter oder zusammen mit ihren Auslandsfilialen mehr als 10 000 Mitarbeiter zählen. Dazu zählen mehr als 120 Großunternehmen wie der Atomkonzern Areva, der Lebensmittelhersteller Danone, der Kosmetikriese L’Oréal, der Reifenhersteller Michelin, der Autobauer Renault, der Pharmakonzern Sanofi und der Energiekonzern Total.

Alle betroffenen Unternehmen sind künftig verpflichtet, einen »Plan der Wachsamkeit« auszuarbeiten, zu veröffentlichen und umzusetzen. In ihm müssen sie ökologische und menschenrechtliche Risiken identifizieren und Maßnahmen zu deren Verhinderung festlegen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Risiken im Unternehmen selbst oder bei Tochterfirmen bestehen oder auch bei bei Unternehmen, mit denen etablierte Geschäftsbeziehungen bestehen oder die lediglich Lohnarbeit ausführen. Beispielsweise im Fall Rana Plaza, wo im April 2013 in Bangladesch ein mehrstöckiges Fabrikgebäude einstürzte und dabei 1127 Beschäftigte ums Leben kamen, wären die französischen Textilmarken, die dort arbeiten ließen, für die schlechten Arbeitsbedingungen und mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen mitverantwortlich gewesen.

Das Gesetz legt fest, wie ein Sorgfaltspflichtenplan konkret auszusehen hat, wie seine Einhaltung durch die Behörden kontrolliert wird und welche Konsequenzen die festgestellten Mängel haben. In Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften soll in den Unternehmen ein Warnsystem entwickelt und sichergestellt werden, dass Mitarbeiter, die Missstände melden, nicht gemaßregelt werden. Bei Klagen von Betroffenen, die etwa durch Umweltverschmutzungen oder einen Fabrikunfall gesundheitliche Schäden erlitten haben, muss vor Gericht geprüft werden, ob das Unternehmen alle angemessenen Sorgfaltsverfahren im Sinne des neuen Gesetzes durchgeführt hat oder ob und wie das Unternehmen bei Mängeln materiell haften muss.

Das Gesetz war bereits im November 2013 durch die Sozialistische Fraktion im Parlament ausgearbeitet worden, brauchte aber mehr als drei Jahre bis zur endgültigen Annahme durch die Nationalversammlung. Dort hatte die PS die Mehrheit und so wurde das Gesetz in allen Lesungen mehrheitlich angenommen, aber im Senat, wo die rechte Opposition über mehr Sitze verfügt, immer wieder abgelehnt. Die Senatoren argumentierten, dass ein solches Gesetz nur sinnvoll sei, wenn es zeitgleich durch eine große Gruppe vergleichbarer Industrieländer erlassen werde. Durch den Alleingang erleide Frankreich einen »unzumutbaren Wettbewerbsnachteil«.

Das sehen Nichtregierungsorganisationen anders. Sie sehen jetzt unter anderem die deutsche Regierung unter Druck, die bisher nur im Dezember 2016 einen »Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte« verabschiedete, der auf Freiwilligkeit der deutsche Unternehmen beruht. »Der Staat muss verbindliche Regeln zur Einhaltung der Menschenrechte schaffen, Katastrophen wie Rana Plaza darf es nicht mehr geben«, so Marion Lieser, Geschäftsführerin von Oxfam Deutschland.