»Wechselmodell« ist durchaus zulässig

Getrennte Eltern - geteilte Betreuung

Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Dass Trennungskinder abwechselnd mit beiden Eltern leben, ist bislang eher die Ausnahme. Ein Gerichtsurteil bricht für das Betreuungsmodell nun eine Lanze, solange das Kind nicht darunter zu leiden hat.

Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Trennung im gleichen Umfang wie der Ex-Partner betreuen wollen, können diesen Wunsch künftig unter Umständen auch gegen den Willen des Ex-Partners durchsetzen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1. Februar 2017 (Az. XII ZB 601/15) spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass Familiengerichte ein solches »Wechselmodell« anordnen.

Das »Wechselmodell« kann zum Beispiel so aussehen, dass das Kind eine Woche bei der Mutter lebt...


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