nd-aktuell.de / 29.03.2017 / Ratgeber / Seite 24

Bäume gehören nicht auf Balkone

Mietrechtsurteile

OnlineUrteile.de

Ein Mieter hatte in seiner Loggia in der Münchner Innenstadt vor etwa 15 Jahren einen kleinen Bergahorn in einen Blumentopf gepflanzt. Der wurde so groß, dass er eine deutlich nach außen sichtbare Krone hatte.

Die Vermieterin forderte den Mann seit 2015 mehrfach auf, den Baum zu beseitigen, weil er unkontrolliert aus dem Balkon herauswuchere - doch der Mieter wollte nicht. Sein Einwand: Bepflanzung des Balkons nach eigenen Wünschen gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch.

Das tut er nicht, entschied das Amtsgericht München am 24. Februar 2017 (Az. 461 C 26728/15). Der zuständige Richter gab der Vermieterin Recht und verurteilte den Mieter dazu, den Ahornbaum samt Erdreich und Wurzelwerk fachgerecht und dauerhaft zu beseitigen. »Ahornbäume können mehrere Meter hoch werden und einen Stammdurchmesser von mehr als einem Meter annehmen. Sie sind damit zum Halten auf Loggien in mehrstöckigen Häusern in Innenstädten nicht geeignet und werden üblicherweise in München darauf auch nicht gehalten. Auf Verhältnisse in anderen Ländern kommt es dabei nicht an«, so das Gericht. dpa/nd

Satellit statt Kabel?

Eine Vermieterin darf die vereinbarte Art des Rundfunk- und Fernsehempfangs nicht eigenmächtig ändern.

Laut Mietvertrag verfügte die Wohnung des Ehepaares V. über einen Kabelanschluss für Radio und Fernsehen. Die Mieter hatten sich mit passenden Geräten ausgestattet. Doch ihre Vermieterin kündigte eines Tages ohne Vorankündigung den Vertrag mit dem Kabelanbieter und ließ eine Satellitenanlage installieren.

Das Ehepaar verlangte, den Kabelanschluss wieder herzustellen. Beim Landgericht Kempten (Az. 52 S 2137/15) waren die Mieter erfolgreich. Es sei der Rundfunk- und Fernsehempfang über ein Breitbandkabelnetz vertraglich vereinbart. Die Vermieterin müsse dessen Fortbestand gewährleisten. Sie dürfe nicht die Mieter vor vollendete Tatsachen stellen.

Die Vermieterin müsse den Breitbandkabelanschluss wieder in Betrieb setzen, damit wieder ein »splitterfähiges Kabelsignal« für Radio und Fernsehen ankomme. OnlineUrteile.de