nd-aktuell.de / 29.03.2017 / Ratgeber / Seite 21

0180-Serviceanrufe ohne Zusatzkosten

EuGH-Urteil

Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom 2. März 2017 (Az. C-568/15) hervor.

Was ändert sich mit diesem Urteil für die Verbraucher?

Sie müssen dem EuGH-Urteil zufolge für Anrufe beim Kundendienst in Vertragsfragen keine Extrakosten mehr in Kauf nehmen. Telefonate mit dem Unternehmen unter 0180-Nummern dürfen nicht teurer sein als Anrufe unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern. Die EuGH-Richter äußerten sich nur im Hinblick auf Fälle, in denen Verbraucher bereits einen Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, beispielsweise wenn sie ein Abonnement abgeschlossen haben. Andere Service-Nummern spielten in dem Verfahren keine Rolle. Für Verbraucher könnte das Urteil somit bedeuten, dass sie künftig möglicherweise auf andere Art für Serviceleistungen aufkommen müssten, meinte der Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel, Oliver Prothmann. Denkbar sind etwa auf Dauer höhere Preise im Online-Handel.

Wie wurde die EuGH-Entscheidung begründet?

Die Luxemburger Richter argumentierten, dass zu hohe Telefongebühren Kunden davon abhalten könnten, sich an ein Unternehmen zu wenden, um zum Beispiel Widerruf einzulegen oder sich über den abgeschlossenen Vertrag zu informieren.

Welches Verfahren steckt hinter dem Urteil?

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - eine Institution der Wirtschaft zur Selbstkontrolle - hatte den Internet-Elektrohändler Comtech vor dem Landgericht Stuttgart verklagt. Comtech hatte eine kostenpflichtige 01805-Service-Hotline geschaltet. Ein Anruf kostete 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz und bis zu 42 Cent pro Minute vom Handy aus. Das Landgericht Stuttgart wollte vor seiner Entscheidung in dem Fall vom EuGH wissen, wie das entsprechende EU-Recht auszulegen sei. Mittlerweile ist die Servicezentrale des beklagten Unternehmens über eine gewöhnliche Nummer mit Ortsvorwahl zu erreichen.

Was sind überhaupt 0180-Nummern?

Unternehmen können solche Servicedienste-Rufnummern bei Telekommunikationsanbietern beantragen. Voraussetzung ist, dass sie wirklich vorhaben, telefonisch einen Service zu erbringen. Je nach Endziffer variiert das Abrechnungsmodell: Bei einer 01803-Nummer beispielsweise muss der Anrufer aus dem Festnetz 9 Cent pro Minute zahlen, bei einer 01804-Nummer 20 Cent pro Anruf. Derzeit sind laut Bundesnetzagentur fast 300 000 Servicedienste-Rufnummern vergeben. Für welchen Zweck sie genutzt werden, wird nicht erhoben.

Warum nutzen Unternehmen nicht ganz normale Festnetznummern für den Kontakt mit Ihren Kunden?

Die Extrakosten bei 0180-Rufnummern dienen nach Angaben eines Anbieters solcher Nummern vielfach als »kleine Barriere«, um zu verhindern, dass bei jeder geringsten Frage vom Verbraucher zum Hörer gegriffen wird - und um Anrufer »schneller auf den Punkt zu bringen«. Zudem bieten die Nummern in Call-Centern zusätzliche Möglichkeiten, Anrufe zu steuern. Sie können verschiedenen Mitarbeitern etwa nach dem Ort des abgehenden Anrufs zugeteilt werden. dpa/nd