Eltern haften nicht für 0900-Käufe ihrer Kinder

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Karlsruhe. Wenn Kinder hinter dem Rücken ihrer Eltern über teure 0900er-Telefonnummern einkaufen, müssen diese nicht die Rechnung bezahlen. Solange sie die Zahlung als Anschlussinhaber nicht autorisiert haben, haftet grundsätzlich der Dienstleister. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Damit bleibt es einer Mutter erspart, eine Rechnung von gut 1250 Euro zu begleichen. Ihr Sohn hatte mit 13 Jahren ein an sich kostenloses Computerspiel gespielt. dpa/nd

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