nd-aktuell.de / 11.04.2017 / Politik / Seite 6

Unterhaltsvorschuss wird kaum zurückgezahlt

Berlin. Nur knapp ein Viertel des ausgezahlten Unterhaltsvorschusses fließt an den Staat zurück. Von den Leistungen für Alleinerziehende wurden 2015 und im vergangenen Jahr lediglich jeweils 23 Prozent wieder eingetrieben, wie das Bundesfamilienministerium am Montag mitteilte. Der Unterhaltsvorschuss soll im Juli erheblich ausgeweitet werden. Den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zahlt der Staat, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Im Jahr 2015 kam der staatliche Vorschuss etwa 440 000 Kindern zugute. Die Gesamtausgaben lagen bei 843 Millionen Euro, davon bekam der Staat gut 190 Millionen Euro zurück - was den 23 Prozent entsprach. Es zeigten sich aber starke regionale Unterschiede: Während 2015 die Rückgriffquote in Hamburg und Bremen bei nur elf Prozent lag, war sie mit 35 Prozent in Bayern am höchsten. Das Familienministerium wies darauf hin, dass die Unterhaltspflichtigen - in der Mehrzahl die Väter - oft nicht in der Lage seien, Unterhalt zu zahlen und den Vorschuss zu erstatten. Ab dem Sommer sollen die betroffenen Alleinerziehenden nach den Plänen der Bundesregierung mehr Unterstützung bekommen. AFP/nd